Rund um den Fischereischein

Fischereischein und Fischereiprüfung

Sie interessieren sich für das Angeln und möchten gerne ans Wasser? Dann gibt es in Deutschland einige rechtliche Voraussetzungen, die zunächst erfüllt werden müssen.

Grundsätzlich gilt eine einfache Reihenfolge:

» Ohne bestandene Fischereiprüfung
bekommt man keinen Fischereischein.

» Ohne Fischereischein erhält man
keine Fischereierlaubnis für ein Gewässer.

» Und ohne eine solche Fischereierlaubnis darf man in
Deutschland nicht legal angeln.

Der Weg zum Fischereischein führt also in der Regel über die Fischereiprüfung. Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren gilt eine Ausnahme, wenn sie in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln.

Der Weg zum Angelschein

  1. Fischereiprüfung ablegen
  2. Fischereischein beantragen
  3. Fischereierlaubnis erwerben
  4. Angeln

Ohne Prüfung kein Schein.
Ohne Schein keine Angelkarte.
Ohne Angelkarte kein Angeln.

Voraussetzungen zum Angeln in Deutschland

Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Angeln erlaubt.

Voraussetzung

Bedeutung

Fischereiprüfung

Nachweis der notwendigen Kenntnisse

Fischereischein

Amtliche Genehmigung zum Angeln

Fischereierlaubnis

Erlaubnis für ein konkretes Gewässer

Angeln für Kinder und Jugendliche (NRW)

Für Kinder und Jugendliche gibt es eine vereinfachte Möglichkeit, erste Erfahrungen beim Angeln zu sammeln.

Ein Jugendfischereischein ist nicht mehr erforderlich.

Jugendliche dürfen nicht allein angeln. Wer später selbstständig angeln möchte, benötigt den regulären Fischereischein. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein eigener Fischereischein erforderlich, um selbstständig angeln zu dürfen.

  • Alter: 10 bis 15 Jahre
  • Keine Prüfung erforderlich
  • Angeln nur unter Aufsicht einer erwachsenen Person mit Fischereischein
  • Eine gültige Gewässererlaubnis ist erforderlich
  • Jugendliche dürfen aktiv mitangeln
    (z. B. auswerfen und drillen)
  • Die Verantwortung liegt immer bei der begleitenden Person

Fischereischein für Erwachsene

Der Fischereischein ist die Voraussetzung, um selbstständig und ohne Begleitung angeln zu dürfen und wird von der zuständigen Behörde ausgestellt.

Voraussetzungen und Ablauf

  • Mindestalter für die Prüfung:
    13 Jahre
  • Fischereischein erhältlich ab:
    14 Jahren
  • Voraussetzung: bestandene Fischereiprüfung
  • Ausstellung durch Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Kosten Fischereischein

Art

Kosten

Jahresfischereischein

16 €

5-Jahres-Fischereischein

48 €

Die Fischereiprüfung

Die Fischereiprüfung ist der zentrale Schritt auf dem Weg zum Angelschein. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Inhalte und Anforderungen

In der Prüfung werden unter anderem folgende Themen abgefragt:

  • Allgemeine und spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde
  • Natur- und Tierschutz

Aufbau der Prüfung

Bereich

Inhalte

Theorie

ca. 60 Minuten, 356 Fragen

Bestehen

45 richtige, mind. 6 je Themengebiet

Praxis

ca. 15 Minuten

Fischbestimmung

6 Karten, mindestens 4 richtig

Im praktischen Teil müssen außerdem typische Angelgeräte korrekt
zusammengestellt werden, zum Beispiel für:

  • Friedfische (Rotauge, Brasse)
  • Karpfen
  • Aal
  • Hecht und Barsch
  • Forellen
  • Meeresfische

Vorbereitungskurs, Anmeldung und Kosten

Zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung werden Lehrgänge angeboten, die etwa 30 Unterrichtsstunden umfassen und sich über mehrere Wochen erstrecken.
Informationen zu Terminen und Anmeldung erhalten Sie unter anderem bei:
Anglerecke Geldern
Klever Straße 10
47608 Geldern
Telefon: 02831 – 87272

Kostenübersicht

Bereich

Kosten

Ermäßigt

Jugendliche

50 €

40 €

Erwachsene

75 €

65 €

Lehrmaterial

10 €

Prüfgebühr

50 €

Fischereiprüfung im Kreis Kleve

Die Fischereiprüfung wird im Kreis Kleve in der Regel zweimal jährlich durchgeführt. Die Termine werden in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht.

Veranstalter ist der Rheinische Fischereiverband 1880 e.V.
Veranstaltungsort:

Der Versanstaltungsort wird nach Absprache bekannt gegeben.
Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung.

Fischereierlaubnis (Angelkarte)

Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler zusätzlich eine Fischereierlaubnis für das jeweilige Gewässer.

Für die Gewässer des A.S.V. Geldern 1950 e.V. stellt der Verein entsprechende Erlaubnisscheine aus.

  • Erlaubnis für den Heitkampsee oder Niers-Lose
  • Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein

Ihren Angeltag in Geldern planen

Ganz gleich, ob Sie die Ruhe eines Sees genießen oder die Dynamik eines Fließgewässers bevorzugen,
bei uns finden Sie die passenden Bedingungen für Ihren Angeltag.

Viele Gastangler nutzen die Gelegenheit, unsere Gewässer kennenzulernen
und entscheiden sich später dafür, regelmäßig bei uns zu angeln.

Wir freuen uns darauf, Sie bei uns am Wasser begrüßen zu dürfen.