Fischereiprüfung, Fischereischein & Co.
Dich hat die Angelleidenschaft gepackt und willst nun willst du unbedingt schleunigst ans Wasser? Auf dieser Seite bekommst du grundlegende Informationen welche (rechtlichen) Voraussetzungen ein Angler in Deutschland erfüllen muss.
Grundsätzlich gilt:
- ohne Fischereiprüfung bekommt man keinen Fischereischein
- ohne Fischereischein bekommt man keine Fischereierlaubnis
- ohne Fischereierlaubnis darf man nicht legal in Deutschland Angeln
Der Weg zum Fischereischein führt zwangsweise über die Fischereiprüfung. Für Kinder gibt es eine zeitlich begrenzte Ausnahme den Jugendfischereischein.
Jugendfischereischein
| Voraussetzung: | Der Angler muss mindestens 10 Jahre alt sein und muss beim Fischen von einem Erwachsenen mit Fischereischein begleitet werden. |
| Ausgabestelle: | Den Jugendfischereischein bekommt man bei der örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung |
| Kosten: | Er ist für 8 € Gebühr (für ein Jahr) zu bekommen. |
| Besonderheiten: | Einen Jugendfischereischein kommt man bis zum Alter von max. 16 Jahren. Wer weiter Angeln möchte muss die Fischereiprüfung ablegen um den Fischereischein zu bekommen. |
Fischereischein
Den Fischereischein bekommt man mit 14 Jahren. Dazu muss allerdings vorher die Fischereiprüfung vor der unteren Fischereibehörde abgelegt werden.
| Ausgabestelle: | Der Fischereischein wird von der örtlichen Stadt- / Gemeindeverwaltung ausgegeben. |
| Kosten: | Er kostet als Jahresfischereischein 10 € daneben gibt es den 5-Jahres Fischereischein für 30 € |
Fischereiprüfung
| Voraussetzung: | Der Prüfling muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sein. |
| Vorbereitungslehrgang: | ca. 30 Unterrichtsstunden (über 10 Wochen) |
| Umfang: | Die Prüfung ist zweigeteilt und besteht aus einem theoretischem und praktischem Teil. Theorieprüfung Sie dauert ungefähr 90 Minuten. Aus einem Fragenkatalog von insgesamt 341 sind je 10 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten
Die praktische Prüfung Dieser Teil nimmt etwa 15 Minuten je Prüfling in Anspruch. Während der Prüfung gilt es seine Fachkenntnisse in zwei Bereichen nachzuweisen:
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| Prüfungstermine: | Die Fischereiprüfung wird ca. 2 mal jährlich abgenommen. Die Prüfungstermine werden regelmäßig in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht. |
| Veranstaltungsort: | Gaststätte "Alt Veert" Veerter Dorfstraße 22 47608 Geldern-Veert Größere Kartenansicht |
| Veranstalter: | Rheinischer Fischereiverband 1880 e.V. |
| Infos + Anmeldung | Eine Benachrichtigungsliste liegt in der Anglerecke Geldern aus. |
| Kosten für Jugendliche: | Der Lehrgang kostet für
Jugendliche 50 €. Für Mitglieder eines Angelvereins ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr auf 40 €. |
| Kosten für Erwachsene: | Für Erwachsene kostet der Lehrgang 75 €. Die Teilnahmegebühr für Mitglieder eines Angelvereins 65 €. |
| Lehrmaterial und Prüfungsgebühr: | Das Lehrmaterial kostet für alle Kursteilnehmer 10 € pro Person. Für die abschließende Fischereiprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben. |
Fischereierlaubnisschein
Um am Gewässer seiner Wahl angeln zu dürfen benötigt der Angler den Fischereierlaubnisschein. Diesen bekommt er vom Inhaber Fischreirechts (Eigentümer oder Pächter) des betreffenden Gewässers. Für den Hölländer See und Heitkamp-See ist dies der ASV-Geldern.Interessante und weiterführende Links
- www.angelscheine.de - Informationsseite zur Fischereiprüfung in NRW
- Rheinischer Fischereiverband - Durchführung von Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung
- Blinker.de - Trainingsprogramm mit den Fragen der theoretischen Prüfung (Registrierung erforderlich)
- VDSF - Angeln in Deutschland
- VDSF - Regelungen der 16 Bundesländer
- VDSF - Kleiner Leitfaden für künftige Angler
- Untere Fischereibehörde beim Kreis Kleve
