Fischereiprüfung, Fischereischein & Co.

Dich hat die Angelleidenschaft gepackt und willst nun willst du unbedingt schleunigst ans Wasser? Auf dieser Seite bekommst du grundlegende Informationen welche (rechtlichen) Voraussetzungen ein Angler in Deutschland erfüllen muss.


Grundsätzlich gilt:
  1. ohne Fischereiprüfung bekommt man keinen Fischereischein
  2. ohne Fischereischein bekommt man keine Fischereierlaubnis
  3. ohne Fischereierlaubnis darf man nicht legal in Deutschland Angeln

Der Weg zum Fischereischein führt zwangsweise über die Fischereiprüfung. Für Kinder gibt es eine zeitlich begrenzte Ausnahme den Jugendfischereischein.

Jugendfischereischein


Voraussetzung: Der Angler muss mindestens 10 Jahre alt sein und muss beim Fischen von einem Erwachsenen mit Fischereischein begleitet werden.

Ausgabestelle: Den Jugendfischereischein bekommt man bei der örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung

Kosten: Er ist für 8 € Gebühr (für ein Jahr) zu bekommen.

Besonderheiten: Einen Jugendfischereischein kommt man bis zum Alter von max. 16 Jahren. Wer weiter Angeln möchte muss die Fischereiprüfung ablegen um den Fischereischein zu bekommen.

Fischereischein

Den Fischereischein bekommt man mit 14 Jahren. Dazu muss allerdings vorher die Fischereiprüfung vor der unteren Fischereibehörde abgelegt werden.

Ausgabestelle: Der Fischereischein wird von der örtlichen Stadt- / Gemeindeverwaltung ausgegeben.

Kosten: Er kostet als Jahresfischereischein 10 € daneben gibt es den
5-Jahres Fischereischein für 30 €

Fischereiprüfung

Voraussetzung: Der Prüfling muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 13 Jahre alt sein.

Vorbereitungslehrgang: ca. 30 Unterrichtsstunden (über 10 Wochen)

Umfang: Die Prüfung ist zweigeteilt und besteht aus einem theoretischem und praktischem Teil.

Theorieprüfung
Sie dauert ungefähr 90 Minuten. Aus einem Fragenkatalog von insgesamt 341 sind je 10 Fragen aus den nachfolgenden Themengebieten

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde, Fischhege
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde
  • Natur- und Tierschutz
zu beantworten. Davon müssen mindestens 6 Fragen aus jedem Themengebiet und 45 Fragen insgesamt richtig beantwortet werden.


Die praktische Prüfung
Dieser Teil nimmt etwa 15 Minuten je Prüfling in Anspruch. Während der Prüfung gilt es seine Fachkenntnisse in zwei Bereichen nachzuweisen:

  • Erkennung und Bennung einer Auswahl von heimischen Fischarten
    Von 44 Bildtafeln bekommt der Prüfling 6 zufüllig ausgewählte Tafeln vorgelegt. Davon müssen 4 richtige Artennamen benannt werden.
  • waidgerechter Zusammenbau des Angelgeräts und dem notwendigen Zubehör zu den jeweiligen Ruten:
    • Beringte leichte Angelrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern, Brassen
    • Schwingspitzenrute zum Fang von Rotaugen, Rotfedern, Brassen
    • Angelrute zum Fang von Karpfen
    • Grundrute zum Fang von Aalen
    • Spinnrute zum Fang von Hechten
    • Spinnrute zum Fang von Barschen
    • Fliegenrute zum Fang von Forellen (Trockenfischen)
    • Fliegenrute zum Fang von Forellen (Nassfischen)
    • Angelrute zum Fang von Dorschen
    • Brandungsrute zum Fang von Plattfischen
Prüfungstermine: Die Fischereiprüfung wird ca. 2 mal jährlich abgenommen. Die Prüfungstermine werden regelmäßig in den lokalen Tageszeitungen veröffentlicht.

Veranstaltungsort: Gaststätte "Alt Veert"
Veerter Dorfstraße 22
47608 Geldern-Veert


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Veranstalter: Rheinischer Fischereiverband 1880 e.V.

Infos + Anmeldung Eine Benachrichtigungsliste liegt in der Anglerecke Geldern aus.

Kosten für Jugendliche: Der Lehrgang kostet für Jugendliche 50 €.
Für Mitglieder eines Angelvereins ermäßigt sich die Lehrgangsgebühr auf 40 €.

Kosten für Erwachsene: Für Erwachsene kostet der Lehrgang 75 €.
Die Teilnahmegebühr für Mitglieder eines Angelvereins 65 €.

Lehrmaterial und Prüfungsgebühr: Das Lehrmaterial kostet für alle Kursteilnehmer 10 € pro Person. Für die abschließende Fischereiprüfung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.

Fischereierlaubnisschein

Um am Gewässer seiner Wahl angeln zu dürfen benötigt der Angler den Fischereierlaubnisschein. Diesen bekommt er vom Inhaber Fischreirechts (Eigentümer oder Pächter) des betreffenden Gewässers. Für den Hölländer See und Heitkamp-See ist dies der ASV-Geldern.

Interessante und weiterführende Links


Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Stand: April 2008