Das für den 21.04.2012 geplante Forellenangeln der Jugendgruppe muss leider wegen mangelnder Beteiligung abgesagt werden.
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23.06.2012 Nachtangeln der Jugend
Nachtangeln der Jugend am Heitkamp-See
Fischen von 18.00 Uhr bis 0.00 Uhr.
Bitte denkt an die Einverständniserklärung der Eltern.
30.06.2012 gemeinschaftliches Nachtangeln
Gemeinsames Nachtangeln aller Mitglieder am Heitkampsee
18.00 Uhr - 20.00 Uhr gemeinsames Grillen mit Umtrunk
20.00 Uhr - 24.00 Uhr kann geangelt werden
Hallo Leute,
auf der Jahreshauptversammlung der Jugend wurden folgende Angeltermine vereinbart:
21.04.2012 Forellenangeln Treffpunkt Holländer um 11:30 Uhr
12.05.2012 Anangeln am Holländer 12:00 17:00 Uhr
23.06.2012 Nachtangeln am Heitkamp 18:00 00:00 Uhr
08.09.2012 Abangeln am Holländer 12:00 17:00 Uhr
Ich hoffe auf zahlreiches Erscheinen und gute Fänge.
Euer Jugendwart
Marcel
Werte Sportkameraden,
auf der heutigen Jahreshauptversammlung wurde unser Sportfreund Stefan Koblenz zum Geschäftsführer gewählt. Die Anschrift der Geschäftsstelle ist nun: Vernumer Straße 117 in 47608 Geldern.
Im Rahmen des Projekts Amphibienschutz am Angelgewässer läd die Arbeitgemeinschaft Regenwald und Artenschutz herzlich zur Naturschutztagung am 03.12.2011 in der Natur- und Umweltschutz- Akademie NRW, Recklinghausen ein.
Tagungsort:
Natur- und Umweltschutz-Akademie NRW
Siemensstr. 5
45659 Recklinghausen
Vertreter aus den Bereichen Fischerei und Naturschutz werden schwerpunktmäßig über Amphibienschutz am Angelgewässer, aber auch über andere Naturschutzthemen, wie die Bedrohung der heimischen Edelkrebse oder die Entwicklung der Fischfauna in der Lippe referieren.
Bei Interesse bitte beim Projektbüro anmelden. Ansprechpartner sind Jürgen Birtsch (Projektleitung) und Christina Zander.
Für Tagung und Verpflegung ist ein Kostenbeitrag von 5,- zu entrichten.
(Für die Bestellung des Mittagessens, ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich.)
In der Rheinischen Post wurde in dieser Woche ein Beitrag mit dem Titel Aufpasser ohne Verständnis veröffentlicht. In diesem Zusammenhang möchten wir euch die nachstehende Stellungnahme nicht vorenthalten.
Stellungnahme
Jeder, der den ehrenamtlichen Dienst der Fischereiaufsicht nachgeht, sollte sich zu allererst im Klaren darüber sein, dass bei der Beobachtung am Wasser nie mit zweierlei Maß gemessen werden darf. So darf er eine ihm fremde Person nicht anders behandeln, als einen Kollegen aus der eigenen Vorstandsreihe. Dieser beschriebene skurrile Fall konnte wohl nur zu Tage treten, da dieser Fischereiaufseher, keine Unterschiede im Beziehungsgeflecht hat gelten lassen.Ein Fischereiaufseher hat klar definierte Aufgaben. Dazu gehört es unter anderem, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von ihm beobachtet werden, an seinen Dienstherren (die untere Fischereibehörde) zu melden. Hierzu haben wir uns als ehrenamtliche Fischereiaufsicht verpflichtet.
Im Falle der Niers in Geldern wurden im Jahr 2009 tatsächlich 7 Anträge auf Strafverfolgung bezüglich des §293 StGB (Fischwilderei) gestellt. Seither wurden in 2010 und 2011 keine weiteren Schwarzangler im Raum Geldern und Kevelaer aufgegriffen. Einem scheinbar rechtsfreien Raum wurde der Nährboden entzogen. Ob es richtig ist, dass man einen Straftatbestand wie Herr Roelofs als Kleinigkeit erachtet, den es nur mündlich zu rügen gilt oder wie es das Aufgabengebiet der Fischereiaufsicht vorsieht, eine Anzeige an die UFB weiterleitet, sei dabei dem Leser überlassen. Die Fischereirechteinhaber dürfte hier ihre eigene Ansicht hegen.
2011 gab es seitens des im Bericht erwähnten Fischereiaufsehers dann tatsächlich eine Anzeige gegen einen eigenen Vorstandskollegen. Der Hintergrund wurde in dem Artikel leider verschwiegen. Während der ASV-Geldern seit 2010 vierstellige Summen in Untersuchungen für den Aufbau einer nachhaltigen Hege und der Gesundheit der Gewässer investiert, kann es nicht sein, dass ein Gewässerwart dieses Vereins gebietsfremde Fische wieder in einen See entlässt, nachdem er diesem habhaft geworden ist, wissentlich, dass dieser dem Gewässer schadet. Eines der Untersuchungsergebnisse zeigt, dass es im Holländer See nur sehr wenige Fischnährtierchen gibt. Bei dem wieder eingesetzten chinesischen Marmorkarpfen im Holländer See handelt es sich um einen harten Nahrungskonkurrenten für die wenigen vorhandenen Fischnährtierchen. Heimische Fische die darauf angewiesen sind, leiden latenten Hungerstress, u.a. aufgrund dieser faunenverfälschenden Fehlbesetzung.
Neben dem Verstoß gegen die Landesfischereiverordnung (§14.1) war dies auch noch ein Versäumnis den heimischen Fischen einen guten Dienst erweisen zu haben. Ob ein solches Vergehen dann geahndet wird, obliegt der Unteren Fischereibehörde (UFB), nicht aber dem Fischereiaufseher. Dessen Job ist es, solche Geschehnisse am Gewässer der jeweiligen UFB zu melden. Wegsehen ist bei einem Fall, der es bis in die Tagespresse schafft (Fang- und Rücksetzmeldung mit Bild in der RP) wohl nur schwer möglich.
Jener FA ohne Verständnis hat in den letzten 3 Jahren viele Gespräche mit Eltern geführt, um Jugendliche und Kinder vor einer Anzeige zu schützen. Ebenso mit Eltern von Jugendlichen, die bereits einschlägig vorbestraft waren, um eine härtere Bestrafung durch die Staatsanwaltschaft zu verhindern. Zudem wurden etliche Aufklärungsgespräche am Wasser geführt, da es sich oft wirklich um Kleinigkeiten, wie z.B. zu Hause vergessene Papiere oder der versehentlichen Beangelung des falschen Abschnittes handelt. Bei einer Sache jedoch hat dieser FA Konsequenz an den Tag gelegt. Immer dann, wenn Fischwilderei oder Tierquälerei im Spiel war. Die Entscheidung, ob ein Vergehen zu bestrafen ist oder nicht, wird er weiterhin der UFB und der Staatsanwaltschaft überlassen.
Was wäre für ein Aufschrei durch die Medien gefahren, wäre heraus gekommen, dass er als Fischereiaufseher das Vergehen ihm fremder Menschen ahndet, gleichzeitig aber die eigenen Reihen hingegen schont?
Matthias David Achterhoek
Ehrenamtlicher Fischereiaufseher der UFB Kleve für die Niers im Bereich Geldern und Kevelaer

